Allgemeine Geschäftsbedingungen Bewirtung

Mallonn Gastro Gmbh, Betriebsstätte Alte Deichkate

 

  • 1 Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Räumen der Alte Deichkate ( im Folgenden Vermieter genannt) sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen an den Vertragspartner (im Folgenden Veranstalter genannt). Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.

  • 2    Stornierungen

Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:

  1. Für Veranstaltungen mit bis zu 20 bestätigten Teilnehmer durch schriftliche Erklärung bis 90 Tage kostenfrei, mit mehr als 20 Teilnehmern bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
  2. Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Brutto-Auftragssumme in Rechnung gestellt. Sofern diese noch nicht abschließend vereinbart ist, wird ein Umsatz von 80 EUR pro bestätigtem Teilnehmer angenommen.
  3. Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin ist die der Vermieter berechtigt, 70% der Brutto-Auftragssumme pro Teilnehmer zu berechnen.
  4. Ab 30 Tage bis 72 Stunden vor Veranstaltungstermin werden 80% der Brutto-Auftragssumme pro Teilnehmer berechnet.
  5. Bei späterem Rücktritt werden 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
  • 3    Vertragsabschluss

Eine Vereinbarung über Leistungen ist nur dann verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist.

  • 4    Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Mallonn Gastro GmbH. In diesem Fall behält sich der Vermieter eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge vor.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter um maximal 5% wird vom Vermieter bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist der Vermieter berechtigt, die reservierten Räumlichkeiten zu tauschen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung so kann die Mallonn Gastro GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sein denn, die Alte Deichkate trifft ein Verschulden.
  • 5    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Die Mallonn Gastro GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise bzw. üblichen Preise der Betriebsstätte Alte Deichkate zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Mallonn Gastro GmbH an Dritte, insbesondere auch für die Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Eine etwaige Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung geht zu Lasten des Veranstalters.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung 120 Tage, und erhöht sich der vom Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 8% erhöht werden.
  5. Mit dem Veröffentlichen neuer Preislisten für das Jahr, in dem die Veranstaltung stattfindet, verlieren alle alten bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Dies bedarf keiner gesonderten Kommunikation durch die Mallonn Gastro GmbH.
  6. Rechnungen der Mallonn Gastro GmbH für die Betriebsstätte „Alte Deichkate“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die Mallonn Gastro GmbH berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen zu verlangen.
  • 6    Getränkeabrechnung und mitgebrachte Speisen und Getränke

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Mallonn Gastro GmbH unter Vorbehalt einer Erhebung von Kork- und / oder Tellergeld.

  • 7    Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Mallonn Gastro GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mallonn Gastro GmbH,
  2. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass von ihm eingebrachtes Dekorationsmaterial den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.
  • 8    Technische Einrichtungen

Soweit die Mallonn Gastro GmbH für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Mallonn Gastro GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei.

  • 9    Kündigung durch die Mallonn Gastro GmbH

Die Mallonn Gastro GmbH ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, wenn die Veranstaltung das Ansehen oder die Sicherheit der Mallon Gastro GmbH gefährdet. Das gilt auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes. Schadensersatzansprüche des Veranstalters entstehen in diesem Falle nicht.

  • 10    Musikveranstaltungen

Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und die Abführung der Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen.

  • 11    Erfüllungs-und Zahlungsort, salvatorische Klausel
  1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Mallonn Gastro Gmbh, Betriebsstätte „Alte Deichkate“, Billwerder Billdeich 256 in 21033 Hamburg
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Hamburg, im Januar 2023